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Unsere Prüfung
Nicht jeder Änderungswunsch bedeutet automatisch, dass ein Beitrag fehlerhaft ist.
Wir unterscheiden unter anderem zwischen tatsächlichen Sachfehlern, späteren Entwicklungen, persönlichen Einschätzungen, unterschiedlichen Interpretationen und unbelegten Behauptungen.
Korrekturen
Bestätigt sich ein relevanter Tatsachenfehler, wird der betreffende Inhalt korrigiert oder ergänzt.
Kleinere sprachliche oder technische Fehler können ohne gesonderten Hinweis verbessert werden.
Bei wesentlichen Änderungen kann kenntlich gemacht werden, dass ein Artikel aktualisiert oder korrigiert wurde.
Richtigstellungen
Personen, Unternehmen oder Organisationen können sich an Nachrichtenpress wenden, wenn sie der Auffassung sind, dass eine sie betreffende Tatsachenbehauptung sachlich falsch ist.
Solche Hinweise werden geprüft. Eine Kontaktaufnahme führt jedoch nicht automatisch zur Änderung oder Entfernung eines Artikels.
Entscheidend sind überprüfbare Tatsachen, journalistische Relevanz und die geltenden rechtlichen Vorgaben.

